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Ist eine PV-Anlage steuerfrei?

Ist eine PV-Anlage steuerfrei?

Die Steuerbefreiung für PV-Anlagen ist ein Thema, das bei Investitionswilligen auf großes Interesse stößt. Landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende in Deutschland fragen sich, ob eine Photovoltaikanlage steuerbefreit ist. Investitionen in erneuerbare Energien werden immer rentabler – nicht nur aufgrund sinkender Technologiekosten, sondern auch aufgrund günstiger Steuerlösungen. Für Privatpersonen und Institutionen, die PV-Anlagen installieren, stellt sich die grundlegende Frage: Bringt eine steuerbefreite Photovoltaikanlage tatsächlich messbare finanzielle Vorteile? Die Antwort lautet: Ja – sofern einige der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Grundkriterien erfüllt sind.

Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen – neue Regelungen ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine überarbeitete Verordnung, die eine Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen vorsieht. Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermöglicht den Kauf und die Installation von PV-Anlagen und dazugehörigen Komponenten mit einem 0%-Steuersatz, sofern:

  • die Anlagenleistung 30 kWp nicht übersteigt,
  • die Energie überwiegend für den Eigenbedarf genutzt wird und
  • die Anlage auf einem Wohn- oder Geschäftsgebäude errichtet ist.

Dadurch entfällt für den Investor beim Kauf von Ausrüstung und Installationsleistungen die 19%ige Mehrwertsteuer, was die Gesamtkosten der Anlage deutlich senkt. Diese Lösung ist äußerst vorteilhaft und ermutigt mehr Menschen zum Kauf einer PV-Anlage.

Steuerbefreiung für PV-Anlagen – auch bei der Einkommensteuer

Zusätzlich zur Mehrwertsteuerermäßigung können Privatpersonen ab 2023 auch mit einer Steuerbefreiung für PV-Anlagen bei der Einkommensteuer rechnen. Gemäß § 3 Abs. 72 EStG sind Einkünfte aus dem Verkauf von überschüssigem Strom an das Netz nicht steuerpflichtig, wenn die Anlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt (maximale Leistung von 30 kWp und Standort auf einem Wohngebäude). Für private Eigentümer entfällt somit die Verpflichtung zur Buchführung und Abrechnung der Einnahmen aus dem Betrieb der PV-Anlage.

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Wer kann von der Steuerermäßigung profitieren und unter welchen Voraussetzungen?

Privatpersonen, Wohnungsgemeinschaften und gemeinnützige Organisationen können von Steuervergünstigungen profitieren, sofern die Anlage zur Stromversorgung von Wohngebäuden oder gemeinschaftlich genutzten Gebäuden dient. Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen gilt nicht für gewerbliche Anlagen von über 30 kWp oder solche, die überwiegend industriell genutzt werden.

Um die Steuerermäßigung korrekt in Anspruch nehmen zu können, sollte die Kaufrechnung Angaben zum angewandten 0%-Umsatzsteuersatz und einen Verweis auf § 12 Abs. 3 UStG enthalten.Es empfiehlt sich, einen Spezialisten zu konsultieren oder einen erfahrenen Lieferanten, beispielsweise den Photovoltaik-Großhändler, zu wählen, der die Einhaltung der geltenden Vorschriften garantiert.

Welche Komponenten umfasst eine steuerbefreite PV-Anlage?

Die Mehrwertsteuerbefreiung umfasst nicht nur PV-Module, sondern auch alle wichtigen Elemente, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, wie z. B.:

Jede dieser Komponenten ist mehrwertsteuerfrei erhältlich, was bereits bei der Investitionsplanung erhebliche Einsparungen bedeutet. Wenn Sie Teile für den Bau einer Photovoltaikanlage suchen, besuchen Sie unsere Großhandels-Website. Wir bieten unseren Kunden eine große Auswahl an Produkten bewährter Hersteller sowie attraktive Preise und schnellen Versand.

Wirtschaftliche und formale Vorteile – schnelle Amortisation

Dank der Mehrwertsteuerbefreiung und der fehlenden Verpflichtung zur Versteuerung von Einspeiseerträgen wird eine steuerfreie PV-Anlage rentabler denn je. Investoren profitieren von:

  • geringeren Anschaffungskosten einzelner Anlagenkomponenten,
  • fehlender Gewerbeanmeldungspflicht,
  • vereinfachter Dokumentation und Abrechnung.

Dadurch sind Lösungen auf Basis eigener Energieerzeugung nicht nur für Großinvestoren, sondern auch für Haushalte verfügbar, die ihre Stromrechnungen senken und ihre Energieunabhängigkeit erhöhen möchten.

Schlussfolgerungen

Die geltenden deutschen Regelungen sehen Steuerbefreiungen für PV-Anlagen vor, sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer. Dank dieser Regelungen wird eine steuerbefreite Photovoltaikanlage für Haus- und Wohnungseigentümer noch attraktiver. Mit einem bewährten Partner können Sie sicher sein, dass Ihre PV-Anlage – bestehend aus den passenden Solarmodulen, Wechselrichter und Energiespeicher – alle formalen Anforderungen erfüllt und Ihnen langfristig finanzielle und ökologische Vorteile bietet.

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